Die Umsetzung des BMEL-Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ erfolgt über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR). Details dazu erläutert der "Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen".
Die Projektförderung erfolgt in der Regel auf dem Wege der direkten Projektförderung und in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf Ausgaben- oder Kostenbasis.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Es besteht aus der Projektskizze und dem Projektantrag.
Eine erste Kontaktaufnahme mit der FNR vor Einreichung einer Projektskizze ist zu empfehlen. Es ist - ggf. nach Absprache mit der FNR - eine kurze Projektbeschreibung von 1-3 Seiten (Projektidee) einzureichen, um die Förderwürdigkeit und die Zuständigkeit prüfen zu lassen.
Projektideen, Projektskizzen und Projektanträge sind generell an die FNR zu richten.
Zunächst ist bei der FNR eine aussagekräftige Projektskizze einzureichen. Die Projektskizze umfasst:
Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen. Es steht den Antragstellern frei, weitere Angaben anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung von Bedeutung sind.
Auf Grundlage der Projektskizze werden förderwürdige Projekte ausgewählt, die anschließend für die zweite Stufe zur Einreichung eines Projektantrages aufgefordert werden.
Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die in der ersten Stufe als förderwürdig ausgewählten Projektskizzen werden durch die FNR schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
Der Antrag ist über das Internet-Portal easy-Online zu stellen.
Das elektronische Online-Antragssystem (easy-Online) ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes.
Bei der Ausarbeitung der Anträge und der einzureichenden Unterlagen sind die Auflagen und Anlagen sowie auch die allgemeinen Hinweise zur Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ zu beachten, die mit der Aufforderung zur Antragstellung an den Antragsteller versandt werden.
Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen zulassen.
Aus der Vorlage eines Projektantrages können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Die Förderung ist abhängig vom positiven Ausgang der Antragsprüfung.
Am 18.10.2017 wurden im Bundesanzeiger neue Nebenbestimmungen für Zuwendungen veröffentlicht. Die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) ersetzen die ANBest-P und die BNBest 98, die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben (NKBF2017) ersetzen die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Diese neuen Nebenbestimmungen werden analog auch für Zuwendungen im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ angewendet werden. Für Projekte, deren Laufzeit nach dem 18.4.2018 beginnt, werden diese neuen Nebenbestimmungen angewandt. Laufende Projekte oder Projekte, die vor diesem Stichtag starten, sind davon nicht betroffen. Über nachfolgenden Link können Sie die Bekanntmachung über die neuen Nebenbestimmungen für Zuwendungen als pdf-Datei herunterladen.