Vergabekriterien (Auszug)
- Bestimmte als besonders besorgniserregend identifizierte oder in bestimmten Gefahrenklassen und -kategorien eingestufte Stoffe dürfen nicht als konstitutionelle Bestandteile im Produkt enthalten sein.
- Kompletter Ausschluss von halogenierten organischen Verbindungen und Weichmachern aus der Klasse der Phthalate.
- Verwendete Textilien aus Naturfasern müssen die Anforderungen an Pestizide des OEKO-TEX-Standards 100 Produktklasse II oder die Anforderungen der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichböden e.V. (GUT) einhalten.
- Kompletter Ausschluss von mikrobistatischen, mikrobiziden und fungiziden Ausrüstungen.
- Grenzwertvorgaben für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) zur Wahrung der Innenraumluftqualität.
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