Vergabekriterien (Auszug)
- Tropenhölzer dürfen nur verwendet werden, wenn sie aus nachweislich nachhaltiger Fortwirtschaft stammen.
- Der Anteil an nachwachsenden bzw. mineralischen Rohstoffen beträgt für Fensterrahmen, Türen und Trennwände mindestens 50 %.
- Einsatzstoffe mit Gefährlichkeitsmerkmalen werden minimiert.
- Einhaltung von Anforderungen für Schadstoffgehalte und den gesetzlichen Regelungen zum europäischen und deutschen Chemikalienrecht, sowie zur Biozid-Verordnung.
- Ausschluss u.a. von besorgniserregenden Stoffen.
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