Vergabekriterien (Auszug)
- Das Bauelement muss zu 95 M.-% aus nachwachsenden oder mineralischen Rohstoffen bestehen.
- Für alle eingesetzten Rohstoffe, Vorprodukte und Komponenten sind Herkunftsnachweise zu führen.
- Es gelten die entsprechenden Grundlagenrichtlinien 5001, 5002, 5003 und 5004, soweit zutreffend.
- Es gelten Beschränkungen von human- und umwelttoxikologisch gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie Grenzwertvorgaben für Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd zur Wahrung der Innenraumluftqualität.
- Das Endprodukt muss Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit und Entsorgung bzw. Recycling erfüllen.
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